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Stascha Straub

Rechtsanwalt Stascha Straub

 

Vita

  • geboren 1972 in Freiburg

  • Abitur am Kolleg St. Sebastian in Stegen

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg

  • Referendariat an den Landgerichten Ulm und Freiburg

  • zugelassen als Rechtsanwalt seit 2001

  • Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht seit 2005


Qualifikationen / Mitgliedschaften

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • empfohlen in und ausgezeichnet durch Capital, Ausgabe 6/2021, Ausgabe 6/2022 und Ausgabe 6/2023 als eine der bundesweit besten Anwaltskanzleien in den Rechtsgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • durchgängig empfohlen in FOCUS Spezial seit 2016, aktuell 2026 ("Deutschlands TOP-Anwälte" Miet- & Wohnungseigentumsrecht)

  • ausgezeichnet durch den stern als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 im Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg

  • Mitglied im Ausschuss Berufsbildung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

  • 1. Vorsitzender und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Immobilien + Mietrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.

  • 1. Vorsitzender des Vertrauensschadenfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg e.V.

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e.V.

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.

  • Mitglied im VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

  • Staatlich geprüfter Skilehrer im Deutschen Skilehrerverband e.V.


Fortbildungen / Veröffentlichungen

  • Autorentätigkeit für die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Erstellung von Mustertexten und Formularen zum Mietrecht in den Online-Datenbanken Deutsches Anwalt Office, Wohnungswirtschafts Office und Verwalter Praxis Professional

  • Veröffentlichung "Mietenmoratorium: die rechtlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Miet- und Pachtverhältnisse" (HI13763499, © Haufe Group)

  • regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in den Rechtsgebieten Miet- & Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) im Umfang von jeweils mindestens 15 Zeitstunden jährlich

  • regelmäßige Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen des Freiburger Anwaltvereins e.V.