Arbeitsrecht
Gerne vertrete ich Sie in allen wesentlichen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat. Mein Tätigkeitsspektrum reicht von der immer wichtiger werdenden streitvermeidenden Beratung über die außergerichtliche Tätigkeit bis zur Wahrnehmung Ihrer Interessen im Arbeitsgerichtsprozess sowie der sich ggf. daran anschließenden Zwangsvollstreckung.
Die Anlässe, die Sie zu mir führen, sind dabei so vielfältig wie interessant, sei es die Anbahnung und der Abschluss eines Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnisses, die gesamte Bandbreite der während des laufenden Arbeitsverhältnisses auftretenden Probleme, die beabsichtigte oder bereits ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die geplante Umstrukturierung Ihres Betriebs oder auch nur die schlichte Realisierung von Zahlungsansprüchen. Daneben treten heutzutage immer mehr Fragen nach einer betrieblichen Altersversorgung sowie Probleme im Bereich der Sozialversicherungsleistungen in den Vordergrund – auch in diesen Bereichen arbeite ich mit Ihnen gemeinsam gerne zielführende Lösungen aus.
Onlineformular Kündigungsschutz
Das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren, das einzuleiten ist, wenn Sie eine aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, stellt sich anfangs - bis zum gerichtlichen Gütetermin - zumeist als standardisiertes Verfahren dar, weshalb dieser Service für Sie als Mandant und mich als Prozessbevollmächtigten eine ideale Möglichkeit der unkomplizierten Kontaktaufnahme und der anschließenden Verfahrenseinleitung bietet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Rechtsschutzversicherer die außergerichtliche Interessenwahrnehmung im Regelfall nicht decken und die Kündigungsschutzklage innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen ist.
Das Onlineformular bietet Ihnen die komfortable Möglichkeit, mir online die Daten zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zu dessen Kündigung zu melden; womit ich alle Informationen erhalte, die erforderlich sind, um schnell und effektiv für Sie eintreten zu können.
Nach Übermittlung Ihrer Angaben setze ich mich mit Ihnen in Verbindung und kläre etwa noch offene Fragen ab. Auch übersende ich Ihnen ein Vollmachtsformular, dass ich im Original von Ihnen unterschrieben zur Vorlage bei Gericht benötige.
Wichtig: ein wirksames Mandatsverhältnis kommt erst nach entsprechender Bestätigung durch mich nach Erhalt des Originals der durch Sie unterzeichneten Vollmacht zustande.


