Stascha Straub
Rechtsanwalt Stascha Straub
Vita
geboren 1972 in Freiburg
Abitur am Kolleg St. Sebastian in Stegen
Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg
Referendariat an den Landgerichten Ulm und Freiburg
zugelassen als Rechtsanwalt seit 2001
Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht seit 2005
Qualifikationen / Mitgliedschaften
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
empfohlen in und ausgezeichnet durch Capital, Ausgabe 6/2021, Ausgabe 6/2022 und Ausgabe 6/2023 als eine der bundesweit besten Anwaltskanzleien in den Rechtsgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht
durchgängig empfohlen in FOCUS Spezial seit 2016, aktuell 2026 ("Deutschlands TOP-Anwälte" Miet- & Wohnungseigentumsrecht)
ausgezeichnet durch den stern als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 im Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mitglied im Ausschuss Berufsbildung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
1. Vorsitzender und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Immobilien + Mietrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.
1. Vorsitzender des Vertrauensschadenfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg e.V.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.
Mitglied im VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Staatlich geprüfter Skilehrer im Deutschen Skilehrerverband e.V.
Fortbildungen / Veröffentlichungen
Autorentätigkeit für die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Erstellung von Mustertexten und Formularen zum Mietrecht in den Online-Datenbanken Deutsches Anwalt Office, Wohnungswirtschafts Office und Verwalter Praxis Professional
Veröffentlichung "Mietenmoratorium: die rechtlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Miet- und Pachtverhältnisse" (HI13763499, © Haufe Group)
regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in den Rechtsgebieten Miet- & Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) im Umfang von jeweils mindestens 15 Zeitstunden jährlich
regelmäßige Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen des Freiburger Anwaltvereins e.V.